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Grundrente: Bürgeröffentliche Mitgliederversammlung mit Ralf Kapschack, MdB
Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung auf dem Tisch
Die Zeit der Spekulationen ist vorbei. Nun liegt ein solide finanziertes Konzept der Grundrente auf dem Tisch. Menschen die lange gearbeitet, Angehörige gepflegt oder Kinder erzogen haben, sollen eine Rente erhalten, die oberhalb der Grundsicherung liegt. Ihnen soll der Gang zum Amt erspart bleiben. Das ist Anerkennung von Lebensleistung und kein Almosen. Daher ist es richtig und notwendig, dass Bundessozialminister Hubertus Heil in seinem Konzept nach wie vor auf eine Bedürftigkeitsprüfung verzichtet.
Es ist eine gute Sache, dass zur Finanzierung der Grundrente die sogenannte Mövenpicksteuer wieder abgeschafft und der Druck auf Einführung einer längst überfälligen Finanztransaktionssteuer erhöht wird.

Von der Grundrente werden ab 01.01.2021 rund 3 Millionen Menschen profitieren, sowohl aktuelle Rentnerinnen und Rentner als auch zukünftige, darunter besonders viele Frauen (ca. 80 Prozent). Voraussetzung sind 35 Jahre Grundrentenzeiten. Damit macht es in Zukunft eben doch wieder einen Unterschied, ob Menschen in die gesetzliche Rente eingezahlt haben oder nicht. Das stärkt das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung und trägt zur Stabilisierung bei.
Ergänzt wird das Konzept durch einen Freibetrag in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, einer besseren Absicherung im Alter bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Rehabilitationszeiten sowie einer Entlastung der Rentnerinnen und Rentner durch die Absenkung des Krankenversicherungsbeitrages auf den ermäßigten Satz.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, Fragen zu stellen und mitzudiskutieren.