SPD Holsterhausen fordert Zweckentfremdungsverordnung für die Stadt Essen

Trotz der gleichen Entwicklung im Bereich der Kurzzeitvermietungen in vielen Städten NRWs zählt die Stadt Essen nicht zu den Kommunen, die eine Zweckentfremdungsverordnung von der Landesregierung erhält. Die SPD Holsterhausen hat nach eigenen Recherchen nun einen Antrag für eine Zweckentfremdungsverordnung für den kommenden Parteitag der SPD Essen am 25.08.2022 eingereicht, der eine solche strikte Verordnung für die Stadt Essen nach Düsseldorfer Vorbild fordert.

„Eigentlich geht es bei unserem Antrag darum, eine Umsetzung des am 01.07.2021 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung des Wohnungswesens in NRW für die Stadt Essen endlich auf den Weg zu bringen. Die schwarz-grüne Kooperation in Essen hat sich bisher stark zurückgehalten, obwohl es der schwarz-grüne Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung vorsieht. Auf diese beiden Parteien ist eben kein Verlass“, kommentiert der Vorsitzende der SPD Holsterhausen, Benno Justfelder, das Ansinnen des Antrags.

Für die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum reicht der Neubau von Wohnungen nicht aus, um den Wohnungsmarkt zu stabilisieren. Essen ist die teuerste Stadt im Ruhrgebiet für Mieter*innen und ein Großteil der Bevölkerung leidet unter der fehl geleiteten Wohnungspolitik der letzten beiden Jahrzehnte. Der massiven Zweckentfremdung von Wohnraum in Essen muss mit einer scharfen Verordnung entgegengewirkt werden. Ein Blick ins Internet für Kurzzeitvermietungen zeigt diesen Trend mehr als deutlich. Das Hotelgewerbe leidet auch massiv unter dieser Entwicklung durch die Zweckentfremdung von Wohnraum und beklagt einen massiven Rückgang von Buchungen.

Eine Zweckentfremdungen liegt demnach vor, wenn mehr als 50% der Gesamtwohnfläche einer Wohnung für berufliche oder gewerbliche Zwecke, der Wohnraum zum Zweck der Kurzzeitvermietung für mehr als 90 Tage im Jahr (bei Wohnraum, den Studierende angemietet haben, 180 Tage) genutzt wird, die bauliche Veränderung oder Umnutzung von Wohnraum dazu führt, dass die Räumlichkeiten als Wohnung nicht mehr nutzbar sind, der Leerstand von Wohnraum mehr als sechs Monate ohne erkennbaren Willen des Vermieters zur Vermietung dauert.

Die Kurzzeitvermietung von Wohnraum darf nur auf Antrag des Vermieters und der Genehmigung der Stadtverwaltung erfolgen. Es sollte auch geprüft werden, ob Wohnraum als verdeckte Pension für Montagefirmen gewinnbringend genutzt wird. Im Raum Holsterhausen und Rüttenscheid werdn ganze Wohnhäuser nach diesem Muster vermietet. Das sollte im Interesse der Stadt Essen liegen, solche Entwicklungen zu stoppen.

Die SPD Holsterhausen sieht sich mit ihrer Forderung nach einer Zweckentfremdungsverordnung durch die gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Mieterbundes NRW und Dehoga NRW in ihrem Ansinnen bestätigt, dass auch die Stadt Essen eine solche strikte Verordnung dringend braucht, um eine Entlastung der regionalen Wohnungsmärkte zu erreichen. Das hilft allen Mieter*innen und dem Hotelgewerbe.