Du möchtest bei der Bundestagswahl 2021 Deine Stimme per Briefwahl abgeben? Kein Problem: Wir erklären Dir hier den Ablauf. Beantrage jetzt schon die Briefwahl!
Bei der Bundestagswahl 2021 geht es um alles. Denn in den 2020er Jahren stellen wir die Weichen für die Zukunft. Olaf Scholz und die SPD wollen eine Zukunftsregierung anführen,die bei den entscheidenden Themen gute Löhne, stabile Renten, bezahlbare Mieten, Klimaschutz und sichere Arbeit entschlossen vorangeht.
Deshalb kommt es auf Deine Stimme an. Wenn Du jetzt schon weißt, dass Du am Wahlsonntag am 26. September nicht in Dein Wahllokal kommen kannst – oder willst –, ist die Briefwahl sinnvoll. Damit hilfst du in der Pandemie auch, Dich und andere zu schützen.
Wähle die SPD per Briefwahl! Du hast drei Möglichkeiten:
- Jede Gemeinde schickt ab Mitte August allen wahlberechtigten Personen eine Wahlbenachrichtigung zu. Auf der Rückseite findest Du das Antragsformular für die Briefwahl. Damit kannst Du per Post die Unterlagen für die Briefwahl beantragen. Einen Grund musst Du nicht angeben. Die Wahlunterlagen werden Dir dann zugeschickt.
- Du kannst bereits jetzt einen formlosen Antrag bei Deiner Gemeinde stellen. Schreibe einfach, dass Du Deine Stimme per Briefwahl abgeben möchtest. Wichtig: Gib Deinen vollen Namen, Dein Geburtsdatum und Deine Meldeadresse an. Das kannst Du per E-Mail, Fax oder Post tun, bei manchen Gemeinden auch online. Du erhältst dann den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen per Post.
- Du kannst bei Deiner Gemeinde die Briefwahlunterlagen persönlich abholen – und gleich an Ort und Stelle ausfüllen, wenn Du möchtest. Das geht spätestens drei Wochen vor der Bundestagswahl. Am besten fragst Du bei Deiner Gemeinde nach.
PRAKTISCH FUNKTIONIERT DAS GANZE SO:
Grundsätzlich alle Wahlberechtigten, „ohne Vorliegen eines besonderen Grundes“, erläutert der Bundeswahlleiter. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2013 diese allgemeine Freigabe der Briefwahl als verfassungsgemäß: Die Zulassung der Briefwahl diene dem Ziel, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen und damit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl Rechnung zu tragen.
Auf keinen Fall, indem man sie beim Bundeswahlleiter beantragt – so steht es extra farblich hervorgehoben auf dessen Website. Man erhält die Unterlagen bei der Gemeindebehörde seines Hauptwohnsitzes. Ein Vordruck fürs Beantragen des Wahlscheins, den man benötigt, liegt der Wahlbenachrichtigung bei. Diese soll bis Anfang September bei den Wahlberechtigten ankommen. Allerdings muss man nicht darauf warten. Der Bundeswahlleiter rät vielmehr, den Antrag auf einen Wahlschein „so frühzeitig wie möglich“ zu stellen. Grundsätzlich ist der Freitag (18.00 Uhr) vor dem Wahltermin die Frist dafür.
Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettel-Umschlag in Blau, Wahlbrief-Umschlag in Rot plus Infoblatt – das alles kommt bei einem an. Das Infoblatt erklärt, wie das mit der Briefwahl funktioniert. Und zwar so: Erst- und Zweitstimme persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen. Falten. In den blauen Umschlag stecken und zukleben. Die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein datieren und – ganz wichtig – unterschreiben. Blauen Umschlag plus Wahlschein in den roten Umschlag stecken, zukleben und unfrankiert in den Briefkasten werfen. Oder man bringt ihn zu der Stelle, die auf dem Umschlag angegeben ist.
Ja. Durch die rote Farbe der Umschläge fallen diese auf und können leicht erkannt werden. Mit der Deutschen Post sei vereinbart, dass selbst Wahlbriefe, die am Tag vor der Wahl in den Briefkasten geworfen wurden, noch am Wahl-Sonntag zugestellt würden, so der Bundeswahlleiter. Sollte das mit dem Einwerfen nicht rechtzeitig geklappt haben, kann man den roten Umschlag am Wahltag bei der auf diesem angegebenen Stelle abgeben – oder abgeben lassen.
Ja. Durch die rote Farbe der Umschläge fallen diese auf und können leicht erkannt werden. Mit der Deutschen Post sei vereinbart, dass selbst Wahlbriefe, die am Tag vor der Wahl in den Briefkasten geworfen wurden, noch am Wahl-Sonntag zugestellt würden, so der Bundeswahlleiter. Sollte das mit dem Einwerfen nicht rechtzeitig geklappt haben, kann man den roten Umschlag am Wahltag bei der auf diesem angegebenen Stelle abgeben – oder abgeben lassen.
Nein. Bei der letzten Bundestagswahl waren 0,9 Prozent der Erststimmen ungültig, die per Brief abgegeben wurden – gegenüber 1,4 Prozent der am Wahltag abgegebenen. Von den Zweitstimmen waren es sogar nur 0,5 Prozent (Brief) gegenüber 1,2 (Urne).
Seit 1957 stieg der Anteil der Briefwählerinnen und -wähler von knapp 5 auf fast 29 Prozent bei der letzten Bundestagswahl. Dieses Mal könnten es wegen der Corona-Pandemie noch einmal mehr sein.