Die Corona-Pandemie hat auch den 1. Mai, den Tag der Arbeit und seine 157 jährige Tradition getroffen – wir können nicht „raus zum 1.Mai“. Keine Kundgebung und kein Maimarsch! Der DGB hat zu Online-Solidaritäts-Aktionen aufgerufen und ich fordere Euch auf, daran teilzunehmen.
Gleichzeitig bitte ich die Essener Sozialdemokrat*innen, Fahnen aus dem Fenster zu hängen und so auf uns, die Sozialdemokratie und die Sache der Arbeiterbewegung aufmerksam zu machen. Gerade in dieser Krise müssen wir deutlich machen, dass die Grundwerte Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität nicht nur leere Begriffe sind, sondern gerade die richtige Antwort, diese Krise zu überwinden.
Die Arbeitnehmer*innen zu schützen damit sie nicht die Hauptlasten dieser Krise tragen müssen haben die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung in den letzten 7 Wochen wirkungsvoll versucht. Die Arbeitnehmer*innen können sich auf die Sozialdemokratie verlassen.
Lasst uns den 1. Mai dazu nutzen darauf noch einmal aufmerksam zu machen, lasst uns sichtbarer werden – zeigt Flagge!
Und ewig droht der Erschließungsbeitrag? Nicht mit uns!
Wenn ein Grundstück durch eine neu gebaute Straße erschlossen wird, tragen die Anlieger*innen in der Regel 90% der Kosten. Voraussetzung dafür ist die endgültige Fertigstellung der neuen Straße, inklusive Widmung und anteiliger Erschließungsbeitragssatzung der Kommune. Nicht sel-ten liegen zwischen Beginn der Erschließung und eben dieser endgültigen Fertigstellung mit allen Formalia Jahrzehnte.
Zur Kasse gebeten werden die Eigentümer, die bei endgültiger Fertigstellung der Erschließung im Grundbuch stehen. Für sie ist eine Belastung mit Beiträgen für eine erstmalige Erschließung der Straße oft kaum nachzuvollziehen. Immerhin existiert die Straße, die das Grundstück erschließt, bereits und das teilweise seit Jahrzehnten. Dieses Problem entsteht in NRW, weil es bei uns keine Verjährungsregelung für Erschließungsbeiträge gibt. Sie können theoretisch unbegrenzt nach der tatsächlichen Erschließung der Straße erfolgen. Um dem Problem zu begegnen, gibt es beispiels-weise in Bayern eine Verjährungsregelung für Erschließungsbeiträge. Dort dürfen sie nur innerhalb von maximal 20 Jahren nach der endgültigen Herstellung der Straße und allerspätestens 25 Jahre nach Baubeginn der Erschließungsstraße erhoben werden. So wird verhindert, dass Erschlie-ßungsbeiträge zeitlich unbegrenzt anfallen.
Auch in NRW fordern wir eine Verjährungsregelung für Erschließungsbeiträge nach dem Vorbild Bayerns. Bürgerinnen und Bürgern muss es möglich sein, die finanziellen Belastungen durch die Erschließung ihres Grundstückes zeitlich abzusehen.
Wir brauchen mehr, nicht weniger Demokratie in der Krise!
Die Corona-Krise verändert Abläufe auf allen politischen Ebenen. Plenarsitzungen im Landtag sind von den aktuellen Regelungen genauso betroffen, wie Ratssitzungen auf kommunaler Ebene. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, gibt es seit dem 14. April vorübergehende Regelungen, die politisches Handeln und Entscheiden auf allen Ebenen auch in der Corona-Krise möglich ma-chen. Doch was ist, wenn Bürgerinnen und Bürger auch in Krisenzeiten bestimmte politische Ent-scheidungen auf kommunaler Ebene nicht mittragen?
Theoretisch können sie ihr Recht auf Mitbestimmung durch ein Bürgerbegehren ausüben. Dafür müssen sie, je nach Größe der Gemeinde, entsprechend viele Unterschriften sammeln. Unter nor-malen Bedingungen ist das realistisch, in Krisenzeiten liegt es jedoch auf der Hand, dass es durch Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, nahezu unmöglich ist, die gesetzlichen Fristen einzuhal-ten. Davon sind auch schon laufende Bürgerbegehren betroffen. Hier müssen, ähnlich wie bei an-deren politischen Entscheidungsprozessen, neue Rahmenbedingungen geschaffen werden. Bür-ger- und Volksentscheide sind eine wichtige Säule unserer Demokratie und müssen auch in Kri-senzeiten funktionieren. Wir sehen die Landesregierung in der Pflicht, die Möglichkeit zu direkter Demokratie zu wahren. Gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordern wir deshalb, eine Aussetzung der geltenden Fristen für laufende Bürgerbegehren. Außerdem muss die Landes-regierung ein Konzept vorlegen, wie auch in Pandemie-Zeiten Unterschriften für ein Bürger- oder Volksbegehren gesammelt werden können.
Wir brauchen mehr Demokratie, auch in Krisenzeiten!
Kultur- und Medienlandschaft nachhaltig sichern – freischaffende KünstlerInnen und JournalistInnen unterstützen!
Wie wichtig Kunst, Kultur und freie Medien für unser gesellschaftliches Leben sind, hat die Corona-Krise deutlich vor Augen geführt. Gleichzeitig ist der Sektor am stärksten von den Auswirkungen der Pandemie betroffen. Veranstaltungen sind auf unbestimmte Zeit abgesagt, Aufträge gänzlich weggebrochen. Insbesondere freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie freie Journalistinnen und Journalisten sind noch nie dagewesenen Existenzgefahren und -ängsten ausgesetzt und stehen ohne staatliche Unterstützung vor immensen Schäden. Nur ein paar wenige der Betroffenen konnten vom Sonderhilfeprogramm des Landes profitieren.
Wir fordern die Landesregierung auf, nicht auf den Bund zu verweisen, sondern ein eigenes Pro-gramm zur Sicherung des Lebensunterhalts von freischaffenden Künstler*innen einzurichten, das vergleichbar mit einem vorübergehende, staatlichen Grundeinkommen wäre. Zudem müssen die Bundesmittel für Solo-selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie freie Journalistinnen und Journalisten endlich für den Lebensunterhalt genutzt werden können.
Das Fundament stärken – Kommunen gehören unter den NRW-Rettungsschirm
NRW besteht aus 396 Kommunen, 30 Kreisen und der Städteregion Aachen. Sie bilden bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie das Fundament und die Stützen unseres Landes. Und gerade sie stehen nun vor besonderen Herausforderungen. Deutlich weniger Steuereinnahmen und gänz-lich fehlende Einnahmen aus kommunalen Einrichtungen, wie Schwimmbädern, Bibliotheken, The-atern und Museen, bei gleichzeitig ständig weiterlaufenden Kosten: Ein Teufelskreis. Dazu kommen noch steigende Sozialkosten, die aus einer in Krisenzeiten zu erwartenden höheren Arbeitslosigkeit resultieren. Auf die Höhe dieser Kosten haben die Kommunen keinerlei Einfluss, nur eins ist sicher: Sie müssen gezahlt werden.
Die bisherige Ignoranz der Landesregierung gegenüber der Probleme im Bereich Kommunalfinanzen rächt sich spätestens jetzt. Nun muss schnellstens gehandelt werden, ansonsten sieht es in den oftmals ohnehin schon hochverschuldeten Kommunen schwarz aus. Sie können die Krise nicht alleine stemmen. Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, Kommunen unter den NRW-Rettungsschirm zu nehmen und sie so vor einer unverschuldeten Verschärfung der finanziellen Situation zu bewahren. Die Corona-Krise darf nicht zu neuen Schulden führen! Und auch die Altschuldenproblematik muss endlich angegangen werden. Wir brauchen einen Altschuldenfonds jetzt mehr denn je! Nur wenn das Fundament des Landes stark ist, kann NRW durch die Krise kommen.
Saison- und Kulturwirtschaft in der Corona-Krise schützen!
Tourismusbranche, der Messe- und Eventwirtschaft, bei den Schaustellern und in der Hotel- und Gastronomiebranche, massiv bedroht.
Deshalb ist die Landesregierung jetzt in der Verantwortung, Arbeitsplätze zu erhalten und krisenfest abzusichern. Wir fordern schwarz-gelb dazu auf, sich gegenüber der Bundesregierung für die hunderttausenden Beschäftigten in den Betrieben der Saison- und Kulturwirtschaft einzusetzen und darauf zu dringen, dass die entsprechenden Betriebe in die auf Bundesebene geplanten finanziellen Hilfen für Hotels und Gaststätten einbezogen werden. Außerdem braucht NRW auch ein eigenes ergänzendes Zuschussprogramm aus dem NRW-Rettungsschirm, das auf die besondere Situation der Anbieter saisonaler Angebote maßgeschneidert passt. Saison- und Kulturwirtschaft haben für NRW wirtschaftlich eine große Bedeutung, zudem sorgen sie für eine hohe Lebensqualität im Land.
Wir müssen also alles dafür tun, dass das reichhaltige kulturelle Angebot und die damit verbundenen Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Verantwortung übernehmen in der Krise – Kurzarbeitergeld aufstocken!
Bis zum 13. April diesen Jahres haben etwa 156.000 Unternehmen in NRW Kurzarbeit beantragt. Das bedeutet für die meisten Beschäftigten einen Einkommensverlust von bis zu 40%. Während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in gewerkschaftlich organisierten und tarifgebundenen Bran-chen teilweise eine Aufstockung des Gehaltes auf 80% oder sogar 100% erhalten, bereitet der massive Einbruch des Einkommens den restlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oft existenzielle Sorgen. Um den Verlust zahlreicher Arbeitsplätze durch die Krise zu verhindern, hat die Bundesregierung die Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld befristet bis Ende 2020 überarbeitet. Ab dem 4. Bezugsmonat werden 70 (bzw. 77%) und ab dem 7. Monat 80 (bzw. 87%) gezahlt. Das ist zwar grundsätzlich eine Verbesserung, aber auch drei Monate mit 40% Gehaltseinbußen können sich nicht alle leisten. Die Union hat sich einer weitergehenden Lösung leider verweigert. In dieser Übergangsphase muss deshalb das Land die Mittel aufstocken und durch einen Sonderfonds aus dem NRW-Rettungsschirm finanzieren.
Das fordern wir mit unserem Plenarantrag. Langfristig muss aber das Ziel bleiben, die Tarifbindung generell weiter zu stärken. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Branchen verdienen eine verbindliche tarifliche Absicherung, auf die sie sich auch im Krisenfall verlassen können. Dafür kämpfen wir gemeinsam mit den Gewerkschaften.
Rückschritte beim Mieterschutz? Nicht mit uns!
Seit Armin Laschets Ministerpräsident ist, hat sich die Wohnungsnot in den Städten verschlechtert. Dabei leben über 10 Millionen Menschen in NRW zur Miete. Nun hat die Landesregierung die Corona-Krise genutzt, um die Umwandlungsverordnung auslaufen zu lassen. Am 2. April hat Ministerin Scharrenbach dann eine neue Mieterschutzverordnung der Landesregierung vorgelegt, und es kam nicht überraschend, dass Mieterinnen und Mieter noch weiter geschwächt werden sollen: Geplant ist unter anderem, dass der Anstieg von Bestandsmieten in deutlich weniger Kommunen begrenzt werden soll. Auch Rechte von Mieterinnen und Mietern im Falle einer Eigenbedarfskündigung würden weiter eingeschränkt.
Zudem soll auch die Mietpreisbremse des Bundes in weiten Teilen von NRW ausgehebelt werden. Was die Landesregierung plant, ist Verrat an den Mieterinnen und Mietern. Wir fordern deshalb die Erhaltung der Umwandlungsverordnung und die Stärkung der Rechte von Mieterinnen und Mietern bei Mieterhöhungen in Bestands- und Neuvermietungen sowie beim Kündigungsschutz.
Die Corona-Krise ist keine Demokratie-Krise, die Landesregierung darf sie nicht nutzen, im einer Diskussion über Mieterschutz aus dem Weg zu gehen!
Kontakt:
Britta Altenkamp MdL
britta.altenkamp@nulllandtag.nrw.de
Romina Eggert (Mitarbeiterin im Landtagsbüro)
Romina.eggert@nulllandtag.nrw.de
Tel.: 0211 – 8842501